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11. Oktober 2024
Marsberg bringt fiktiv ausgeglichenen Haushalt 2025 mit aufkommensneutralen Steuersätzen ein Am 10.10.2024 legte Bürgermeister Thomas Schröder zusammen mit Kämmerin Ann Christin Kern den Etat-Entwurf für das Jahr 2025 vor. Dieser weist im Ergebnis einen Jahresfehlbetrag i. H. v. 1.362.000 für das Haushaltsjahr 2025 aus, welcher über eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage finanziert werden kann und somit als fiktiv ausgeglichen gilt. Den Erträgen i. H. v. 54,69 Mio. stehen Aufwendungen i. H. v. 56,05 Mio. gegenüber. Sorgen bereitet der Verwaltung die Entwicklung der finanziellen Rahmenbedingungen. Die Schlüsselzuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen reduzieren sich von 2024 zu 2025 massiv und belasten den Marsberger Haushalt durch Mindererträge um 5,9 Mio. . Des Weiteren steigt die Kreisumlage an den Hochsauerlandkreis auf 13.143.080 in 2025 und somit um 1,8 Mio. , die Jugendamtsumlage führt zu weiteren Mehraufwendungen von 1,6 Mio. . Erfreulich entwickelt sich hingegen die Gewerbesteuer und führt zumindest anteilig zu einer Kompensierung der Belastungen um 3,7 Mio. . Kämmerin Kern warnt, dass die fehlende adäquate Finanzausstattung des Kreises die soliden Marsberger Finanzen gefährden könnten. Der Brandbrief der Kommunen aus dem Jahr 2023 ist daher weiterhin aktuell, denn nur nachhaltige Finanzen vor Ort schaffen handlungsfähige Kommunen, die auch in Zukunft Investitionen tätigen können. Das Investitionsprogramm 2025-2028 sieht Investitionen bei der Feuerwehr mit 4,7 Mio. , in den Bereichen Straßen- und Wirtschaftswegen mit 4,6 Mio. und bei den Schulen und Kindergärten mit insgesamt 3,4 Mio. vor. Für das Gymnasium liegt noch keine Kostenschätzung vor, sodass die Sanierung/ Neubau im Rahmen der Änderungsliste bei den Haushaltsberatungen ergänzend im Haushaltsplan 2025 berücksichtigt werden soll. Zur Finanzierung der vorgesehenen Investitionen ist eine Kreditaufnahme von 1,6 Mio. in 2025 vorgesehen. Schwerpunkte in 2025 bilden die OGS Erweiterung an der Grundschule Giershagen mit 1 Mio. (weitere 400 T folgen in 2026), die energetische Sanierung am Schulgebäude Trift 33 mit 900 T sowie die Feuerwehrgerätehäuser in Westheim mit 726 T und Meerhof mit 100 T (weitere 1,1 Mio. in 2026-2028). 250 T sind für einen Unimog als Ersatzbeschaffung beim Betriebshof vorgesehen. Investitionen im Bereich der EDV sind mit jährlich 208 T für die Digitalisierung der Verwaltung, an Grundschulen, dem Gymnasium und der Sekundarschule vorgesehen. In Obermarsberg sind 332 T für den Platz um die Nikolaikirche und das Ehrenmal mit Fördermitteln von 227 T veranschlagt. Der barrierefreie Rundweg um den Weiher in Helminghausen ist mit 70 T veranschlagt, hier stehen Fördermittel von 46 T gegenüber. Im Bereich Straßen und Wirtschaftswegen wird 2025 investiert in Beringhausen Am Wiesenrain, der Markusstraße und dem Hohlweg, in Giershagen bei der Pfarrer-Koch-Straße und dem Baugebiet Northolter Straße (2. Bauabschnitt), in Obermarsberg bei der Eresburgstraße sowie Mittel für die Mönchstraße und Vincentiusstraße/ Einmündung Gansauweg in Niedermarsberg werden bereitgestellt. Für die Feuerwehr sind im nächsten Jahr 15 T für die mediale Ausstattung des Schulungs- und Stabraums, 40 T für die Funkausstattung sowie weitere 80 T für Atemschutz, technische Hilfe und kleinere Investitionen vorgesehen. Aufgrund der langen Lieferzeiten für Feuerwehrfahrzeuge sind zusätzlich rd. 2,1 Mio. als Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Jahre in der Haushaltssatzung vermerkt, dies betrifft die Drehleiter, den Einsatzleitwagen, ein Löschfahrzeug und einen Gerätewagen. Bei der Grundsteuerreform sind die Messbeträge der Grundsteuer A in Marsberg insgesamt gestiegen. Die Verwaltung folgt daher der Empfehlung des Landes Nordrhein- Westfalen den Hebesatz der Grundsteuer A von 321 % auf 222 % zu senken. Bei der Grundsteuer B haben sich die Messbeträge in Marsberg gegenläufig zur Grundsteuer A entwickelt. Die Messbeträge bei der Grundsteuer B sind insgesamt in Marsberg stark gesunken, je Ortschaft aber unterschiedlich stark. Das Land Nordrhein- Westfalen empfiehlt daher der Stadt Marsberg den aktuellen Hebesatz von 484 % auf 673 % anzuheben, um ein aufkommensneutrales Steueraufkommen im Sinnen der Grundsteuerreform zu erzielen. Die Verwaltung folgt dem Vorschlag zu den aufkommensneutralen Hebesätzen und weist daraufhin, dass sich die Zahlungsverpflichtungen je Steuerzahler durch die Grundsteuerreform sehr individuell entwickeln werden. Das Steueraufkommen der Grundsteuern A und B sind somit in Marsberg konstant veranschlagt worden, sodass die tatsächlichen Mehrbelastungen bei der Kreis- und Jugendamtsumlage ohne eine Erhöhung des Steueraufkommens finanziert werden. Erfreulicherweise ist für 2025 eine Senkung bei den Winterdienst- und den Abfallgebühren vorgesehen. Die Wasser-, Abwasser- und Niederschlagsgebühren der Stadtwerke sowie die Straßenreinigungsgebühren können konstant gehalten werden. Im kommunalen Miteinander fordern Bürgermeister Schröder und Kämmerin Kern ausdrücklich eine bessere Finanzausstattung der Kommunen und Kreise. Besonders der hohe Jahresfehlbetrag des Hochsauerlandkreises bereitet den Marsberger Akteuren Sorge. Wenn die Finanzausstattung des Hochsauerlandkreises sich nicht wesentlich verbessert, führt eine Steigerung bei der Kreisumlage zu einer weiteren Belastung der Stadt Marsberg. Bürgermeister Schröder fordert weiterhin eine bessere Finanzierung beim OGS Ausbau in den Kommunen, einen Bürokratieabbau, sowie eine adäquate Finanzausstattung zur Abfederung steigender Umlagen. |