Sie sind hier: Newsletter » Archiv » Jahresabschluss der Stadt Marsberg zum 31.12.2023 schliesst mit einem Jahresueberschuss ab
11. Oktober 2024
Der Rat der Stadt Marsberg hat in seiner Sitzung am 10.10.2024 den Jahresabschluss zum 31.12.2023 festgestellt, den Jahresüberschuss der Ausgleichsrücklage zugeführt und Bürgermeister Thomas Schröder die Entlastung erteilt. Laut fortgeschriebenem Ansatz war ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.016.230,00 veranschlagt. Zur Verbesserung des Jahresergebnisses tragen maßgeblich die höheren Steuererträge, Steigerungen bei den Kostenerstattungen, die höheren Finanzerträge sowie sonstigen ordentlichen Erträgen und den Einsparungen bei den Personalaufwendungen, den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, den bilanziellen Abschreibungen und den sonstigen ordentlichen Aufwendungen bei. Die Gewerbesteuererträge liegen 2023 mit 17.355 T um 3.803 T über dem fortgeschriebenen Planansatz von 13.551 T. Die Abhängigkeit von einigen wenigen großen Gewerbebetrieben kann zu erheblichen Ertragsschwankungen führen. Das Gewerbesteueraufkommen in 2022 und besonders in 2023 ist außergewöhnlich hoch und führt im Rahmen vom Gemeindefinanzierungsgesetz zu niedrigeren Schlüsselzuweisungen in Folgejahren, ein Anteil der Gewerbesteuererträge wurde daher einer sonstigen Rückstellung zugeführt um die Mehraufwendungen bei Umlagen durch die höhere Steuerkraft in zukünftigen Jahren zumindest teilweise kompensieren zu können. In 2023 wurden insgesamt 6,2 Mio. investiert, der Substanzerhalt konnte somit gewahrt bleiben, weil die Investitionen die bilanziellen Abschreibungen übersteigen. Zum 31.12.2023 hat die Stadt Marsberg Kredite in Höhe von 1,57 Mio. bilanziert, hiervon entfallen 1,1 Mio. auf das Förderprogramm Gute Schule 2020. Der Jahresabschluss 2023 der Stadt Marsberg schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 259.719,06 ab, welcher der Ausgleichsrücklage in voller Höhe zugeführt wird. Die Ausgleichsrücklage ist in der Bilanz ein gesonderter Posten des Eigenkapitals. Sie übernimmt im Rahmen des Haushaltsausgleichs eine Pufferfunktion für Schwankungen der Jahresergebnisse, indem sie zum Ausgleich von Fehlbeträgen eingesetzt werden kann. Dabei gilt ein Haushaltsplan dann noch als (fiktiv) ausgeglichen, wenn der Fehlbetrag durch die Ausgleichsrücklage aufgefangen werden kann. Für das laufende Haushaltsjahr 2024 erwartet die Verwaltung Dank der positiven Entwicklung bei der Gewerbesteuer ebenfalls ein ausgeglichenes Jahresergebnis vorzulegen. Die aktuellen Gewerbesteuermehrerträge sollen teilweise für die Deichertüchtigung an der Diemel und Maßnahmen im Rahmen des Starkregenrisikokonzeptes sowie für die Errichtung von Rettungspunkten im Wald bereitgestellt werden. |